
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (vgl.§ 42 LuftPersV)
Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:
- Modul I (Allgemeine Fächer) Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
- Modul II (Spezielle Fächer) Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl.
Menschliches Leistungsvermögen)
- Die theoretische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht ind der
Flugschule tätig sein)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV)
- 30 h Flugzeit, davon mindestens 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer - mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (>200 km mit Zischenlandung)
- mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theorethische und praktische Einweisung in besonderen Flugzustände und in das Verhalten in Notfällen
Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern=darf nicht in der Flugschule tätig sein)
Unterlagen für die Lizenzerteilung
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Orginal
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)










