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Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (vgl.§ 42 LuftPersV)

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:
   - Modul I (Allgemeine Fächer) Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
   - Modul II (Spezielle Fächer) Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl.

     Menschliches Leistungsvermögen)
   - Die theoretische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht ind der       

     Flugschule tätig sein)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV)
   - 30 h Flugzeit, davon mindestens 5 h Alleinflugzeit
   - Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
   - Außenlandeübungen mit Fluglehrer - mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (>200 km mit Zischenlandung)
   - mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
   - theorethische und praktische Einweisung in besonderen Flugzustände und in das Verhalten in Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern=darf nicht in der Flugschule tätig sein)

 

Unterlagen für die Lizenzerteilung
   - Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
   - Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
   - gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
   - Kopie des Personalausweises oder Passes
   - Ausbildungsnachweisheft im Orginal
   - Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
   - ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
   - Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

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