top of page

Ausbildung von Piloten
mit gültiger Lizenz

Theorie (vgl.§ 42 LuftPersV)

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf 
eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter
in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), VibF (incl. menschl. Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV)
   Die Mindeststundenzahl für die praktische Ausbildung entfällt.
Es müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynaisch gesteuerte UL durchgeführt werden. 
Die Überlandflugausbildung kann auf
einen Überlandflug mit mind. 50 km und 3 Landungen auf
fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die Praxisprüfung wird vom
Ausbildungsleiter abgenommen.

DULV Logo
bottom of page