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Ausbildung von Piloten
mit gültiger Lizenz
Theorie (vgl.§ 42 LuftPersV)
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf
eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter
in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), VibF (incl. menschl. Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV)
Die Mindeststundenzahl für die praktische Ausbildung entfällt.
Es müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynaisch gesteuerte UL durchgeführt werden. Die Überlandflugausbildung kann auf
einen Überlandflug mit mind. 50 km und 3 Landungen auf
fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Die Praxisprüfung wird vom
Ausbildungsleiter abgenommen.
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